Zutrittsfreigabe

Allgemeines

Bei Verwendung des myGEKKO Net mit Dienst „Zutrittstüren bereitstellen“ können Türen mit angeschlossenen Lesern der Mifare OSDP Produktlinie auf entfernten Gebäudereglern virtuell anzeigt und konfiguriert werden. Eine solche Tür wird „entfernte Tür“ genannt, Berechtigungen werden unabhängig vergeben. Die Nutzer verschiedener Gebäuderegler können somit gemeinsame Türen öffnen und weitere private Türen unabhängig verwalten und nutzen. Diese Funktion ist vor allem für Mehrparteienhäuser, Gewerbeparks usw. mit gemeinsamen Haupttüren und ansonsten getrennten Bereichen sinnvoll.

Voraussetzungen

  1. Besitz einer myGEKKO Anlage mit mehreren myGEKKO Gebäudereglern und bereits realisiertem myGEKKO Net
  2. myGEKKO Mifare OSDP Leser werden verwendet
  3. Die Türen wurden bereits an den jeweiligen myGEKKO Gebäudereglern hinterlegt
  4. Grundkenntnisse des Zutritts (Berechtigungen & Personen) sind bekannt
  5.  
    Hinweis

    Die „entfernte Tür“ kann nur unter der Verwendung von Mifare OSDP Lesern verwendet werden. Nutzbar sind QR-Code, Zahlencode sowie Transponder.
    Um an der Verknüpften entfernten Tür bzw. dem myGEKKO auch persönliche Transponder einzulernen, ist eine eigene Tür bzw. Leser lokal notwendig! Dies kann nicht über den Leser am allgemeinen myGEKKO erfolgen!

Beispiel an einem Mehrparteienhaus

Die Anlage besitzt einen „allgemeinen“ myGEKKO Gebäuderegler, der den Haupteingang und die Garageneinfahrt mit myGEKKO OSDP Lesern steuert. In den einzelnen Wohnungen befindet sich jeweils ein eigener Gebäuderegler, der die Steuerung der Wohnung und der Wohnungstür übernimmt. Wenn beide Gebäuderegler über myGEKKO Net verbunden sind, kann im Regler der Wohnung eine sogenannte „entfernte Tür“ angelegt werden. Dort wird dann z. B. der Haupteingang des allgemeinen myGEKKO Gebäudereglers verknüpft. Dadurch kann der Wohnungsbesitzer sich bzw. seine eigenen Transponder von seinem myGEKKO Gebäuderegler auch dem Haupteingang zuweisen und erhält dort Zutritt.

Der Hausverwalter hat keine Einsicht in die Namen der freigeschalteten Personen. Er sieht im Log des allgemeinen myGEKKO Gebäudereglers nur, welcher andere Gebäuderegler gegebenenfalls geöffnet hat. Auch sieht der Wohnungsbesitzer keine Berechtigungen anderer Wohnungen, und auch keine Berechtigungen, die der Hausverwalter direkt am allgemeinen myGEKKO Gebäuderegler eingestellt hat.

 
Hinweis

Der Zugriff auf Berechtigungen anderer Gebäuderegler ist nicht möglich. Dadurch ist auf allen Seiten der Datenschutz gewährleistet und ein hohes Maß an Sicherheit vorhanden.

Der Hausverwalter kann am allgemeinen myGEKKO Gebäuderegler einstellen, welche Berechtigungen die entfernten Türen erhalten:

  • Nur Anzeige
  • Öffnen über Bedienung und Leser
  • Öffnen nur über Leser
 
Hinweis

DIe Funktionen Offenhalten/Sperren sind für eine „entfernte Tür“ nicht verfügbar. Auch die Merhfacherkennung kann nur direkt am allgemeinen myGEKKO genutzt werden, nicht aber an den einzelnen Gebäudereglern!

Konfiguration

Als Beispiel wird für die Konfiguration ein Mehrparteienhaus herangezogen. Ein myGEKKO Gebäuderegler regelt die gemeinsamen Bereiche und jede Wohnung wird von einem eigenen, privaten Gebäuderegler gesteuert.

Konfiguration am allgemeinen myGEKKO

  1. Melden Sie sich am allgemeinen myGEKKO Gebäuderegler als Konfigurator an.
  2. Wechseln Sie in das System Zutritt.
  3. Wechseln Sie in die gemeinsam genutzte Tür.
  4. Öffnen Sie das IO-Konfigurationsmenü (Zahnrad > „IO-Konfiguration“).
  5. Stellen Sie den Punkt „Rechte bei Verwendung als myGEKKO Net entfernte Tür“ auf „Öffnen über Bedienung und Leser“ oder „Öffnen nur über Leser“.

Konfiguration an den privaten myGEKKO Gebäuderegler

  1. Melden Sie sich am einzelnen Gebäuderegler als Konfigurator an.
  2. Wechseln Sie in das System Zutritt.
  3. Legen Sie eine neue Tür an.
  4. Öffnen Sie das IO-Konfigurationsmenü (Zahnrad > „IO-Konfiguration“).
  5. Stellen Sie den Punkt „Typ“ auf „myGEKKO Net entfernte Tür“.
  6. Wählen Sie in der Auswahl den allgemeinen myGEKKO Gebäuderegler aus und an diesem die gemeinsame Tür.
  7. Nun kann je nach Freigabe am allgemeinen Gebäuderegler gesteuert werden (Siehe myGEKKO Net Rechte Türen Öffnen)

Berechtigungen der Personen

Den Personen kann die Berechtigung der Tür wie gewöhnlich bei einer lokalen Tür zugewiesen werden. Der gemeinsame myGEKKO Gebäuderegler hat darauf keinen Einfluss oder Einsicht.

Logaufzeichnung der Zutrittskontrolle mit myGEKKO NET

Am myGEKKO Gebäuderegler mit der gemeinsamen Tür wird jede Interaktion mit dieser im Log gespeichert. Wird die Tür durch eine Person benutzt, welche an diesem Gebäuderegler angelegt ist, so wird wie gewöhnlich mit den entsprechenden Namen usw. geloggt. Alle anderen myGEKKO Gebäuderegler, welche myGEKKO Net Zugriff auf die gemeinsame Tür haben, zeichnen in diesem Moment nichts auf.

Wird die Tür von einer Person eines entfernten myGEKKO Gebäudereglers geöffnet, so loggt der allgemeine Gebäuderegler, dass die Karte für ihn unbekannt ist und eine Anfrage über myGEKKO NET gesendet wurde. Wenn nun ein entfernter myGEKKO die Karte als „Berechtigt“ eingetragen hat, loggt er dies bei sich mit Namen der Person usw. und sendet den „Tür öffnen“ Befehl an den allgemeinen myGEKKO. Dieser hält nun fest, welcher entfernte Controller den Befehl zum Öffnen gegeben hat.